Häuser in Nieuwvliet-Bad

Kaufvertrag

So läuft der Prozesse des Immobilienkaufs nach der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer ab:

1. Vorvertrag (Voorlopige koopovereenkomst):
- Verhandlungen: Käufer und Verkäufer verhandeln die Bedingungen des Verkaufs
- Aufsetzen und Unterzeichnen: Der Vorvertrag wird durch einen Notar oder Immobilienmakler aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben
- Rechtliche Bindung: Mit der Unterschrift ist der Vorvertrag rechtlich bindend, unterliegt jedoch typischen aufschiebenden Bedingungen (z.B. Finanzierungsvorbehalt)
- Wichtig - Bedenkzeit: Nach der Unterzeichnung haben Käufer eine gesetzliche Bedenkzeit von 3 Tagen, in der sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können

2. Erfüllung von Bedingungen:
- Finanzierung: Der Käufer muss innerhalb der im Vorvertrag festgelegten Frist die Finanzierung sicherstellen
- Technische Prüfung und Genehmigungen: Falls erforderlich/vereinbart, müssen technische Prüfungen der Immobilie durchgeführt und behördliche Genehmigungen eingeholt werden
- Eine Energielabel muss vorliegen bzw. vor Verkauf eingeholt werden

3. Kaufvertrag (Koopakte):
- Finalisierung: Sobald alle aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind, wird der endgültige Kaufvertrag erstellt
- Notarielle Beurkundung: Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, was den Verkauf endgültig und rechtsverbindlich macht
- Zahlung: Der Käufer zahlt den Kaufpreis, im Regelfall über ein Treuhandkonto des Notars

4. Eintragung ins Grundbuch (Kadaster):
- Übergabe der Immobilie: Der Notar veranlasst die Übergabe der Immobilie an den Käufer 
- Eintragung: Der Notar sorgt für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch (Kadaster), wodurch das Eigentum offiziell auf den Käufer übergeht

Wichtig zu wissen:
- Vorvertrag: Rechtlich bindend nach der Unterzeichnung, es sei denn, der Käufer tritt innerhalb der dreitägigen Bedenkzeit zurück
- Kaufvertrag: Durch die notarielle Beurkundung wird der Vertrag endgültig und rechtsverbindlich. Ohne diese Beurkundung ist der Vertrag in den Niederlanden nicht gültig
- Grundbucheintragung: Der Eigentumsübergang ist erst mit der Eintragung im Grundbuch rechtskräftig abgeschlossen. Diese Eintragung garantiert dem Käufer die Eigentumsrechte 
- Notarpflicht: In den Niederlanden muss ein Notar die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch vornehmen
- Sicherheit: Der Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Schritte korrekt durchgeführt werden und dass keine offenen Ansprüche gegen die Immobilie bestehen
- Schutz des Käufers: Die gesetzliche Bedenkzeit und die aufschiebenden Bedingungen im Vorvertrag bieten dem Käufer Schutz und Sicherheit im Kaufprozess
- Die Parteien, die die notarielle Urkunde (Kaufvertrag) unterzeichnen müssen über ausreichende Kenntnisse der niederländischen Sprache verfügen. Wenn der Vertreter Niederländisch nicht ausreichend versteht, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden


Alles ohne Gewähr